Außervertragliche Voraussetzungen von Vertragstheorien

Description

Teilprojekt B5 des SFB 484 "Norm und Symbol", 2001-2005

Die Theorie des Gesellschaftsvertrages lässt sich als ein Versuch charakterisieren, den Staat gegenüber dem Individuum zu legitimieren. In der Philosophie der Neuzeit haben vor allem zwei Varianten dominiert, die prototypisch auf Hobbes bzw. Kant zurückgeführt werden. Die kantianische Variante konstituiert den politischen Vertragsbegriff mittels moralischer Forderungen, die sich dem Anspruch nach aus reiner praktischer Vernunft bzw. Analoga zu einer solchen ergeben. Doch ob oder wie dieser Anspruch selbst gerechtfertigt werden kann, ist notorisch strittig und zweifelhaft.

Attraktiver erscheint hier die hobbesianische Variante, die dem Vertragsargument grundlegende Bedeutung beimisst und den Anspruch erhebt, bei der Legitimation von Normen ausschließlich auf unstrittige kulturinvariante Interessen und instrumentelle Rationalität zurückzugreifen. Um diesen ersten Eindruck zu überprüfen, sollen im Forschungsprojekt zwei wichtige Einwände der Kritiker genauer untersucht werden. Erstens besteht der Verdacht, dass auch die hobbesianische Variante für die von ihr versprochenen Kooperationsgewinne implizit mehr voraussetzt, als das minimalistische Grundkonzept offiziell anerkennt. Darüber hinaus stellt sich zweitens die Frage, ob eine Staatsordnung, wenn diese nur auf minimalen Annahmen ruht, auch die an sie gestellte Forderung nach Stabilität erfüllen kann. Ausgehend von diesen Problemen soll unter Rückgriff auf partiell vorhandene, relevante Vorarbeiten in der Literatur ein eigenständiger Ansatz entwickelt werden, mit dem es möglich ist, das Begründungs- und Stabilitätspotential des Gesellschaftsvertrages neu zu bestimmen. Zwei Schritte sind dazu vorgesehen:

In einem ersten Schritt soll zunächst die Rekonstruktion des universalen Kontraktualismus erfolgen. Hierzu wird die Vertragsidee formal präzisiert und auf diese Weise von impliziten wie expliziten Annahmen abgegrenzt, die mittels einer von Durkheim geprägten Terminologie summarisch als außervertragliche Voraussetzungen bezeichnet werden. Im Anschluss sollen diejenigen kulturinvarianten anthropologischen Annahmen näher bestimmt werden, die der Idee nach jedem Individuum qua Mensch unterstellt werden sollen. Die Verbindung zwischen universalen materialen Interessen und formaler Vertragsidee soll das universale Vertragsargument rekonstruieren. Eine wichtige These des Projektes besteht darin, dass ein solches Vertragsargument eine schmale Basis besitzt und infolgedessen nur wenige Normen legitimieren kann. Daher scheinen die hobbesianischen Kooperationsgewinne nicht erreichbar; zudem bleibt die Stabilität eines so konstituierten Staates fraglich.

Deshalb gilt es, den universalen Kontraktualismus in einem zweiten Schritt durch speziellere, kontextuelle Interessen zu erweitern. Auch hier stellt die formale Vertragsidee eine Prüfinstanz für geeignete Normen dar, wobei materiale Interessen nicht länger unterstellt werden, sondern von Individuen faktisch vertreten werden müssen. Dieser Schritt kann höhere Kooperationsgewinne ermöglichen, weil die kontextuellen Interessen eine breitere Basis für das Argument liefern. Allerdings fordert der formale Rahmen der Vertragsidee die Berücksichtigung aller Individuen innerhalb des Geltungsbereiches. Da sich hinsichtlich der relevanten kontextuellen Interessen durchaus Meinungsverschiedenheiten ergeben können, scheint eine Erweiterung des universalen Kontraktualismus nur unter Berücksichtigung eines Korrektivs gerechtfertigt. Diese Funktion soll ein systematischer Toleranzbegriff übernehmen, indem er die Kriterien für die Bestimmung von relevanten kontextuellen Interessen festlegt und deren systematisches Revisionspotential garantiert.

Die Vorteile eines so konzipierten, zweistufigen Vertragsmodells werden vor allem darin gesehen, dass der universale Kontraktualismus eine wichtige Grundlage für eine Minimalordnung liefert, die (neben der innerstaatlichen) auch und zuallererst zwischenstaatliche Bedeutung hat, während der kontextuell erweiterte Kontraktualismus höhere Stabilität innerhalb einzelner Staaten verspricht, da er auch kulturabhängige Interessen berücksichtigen kann.

Mitarbeiter: Dr. Jörg Kühnelt (2003-2005); Christopher Möllmann (2001-2002)

Institutions
  • Department of Philosophy
Funding sources
Name Finanzierungstyp Kategorie Project no.
Deutsche Forschungsgemeinschaft third-party funds research funding program 508/00
Further information
Period: 01.01.2000 – 31.12.2005