Migration Policy Forum (MPF)
Zusammenfassung: Das „Migrationspolitische Forum (MPF)“ dient als Plattform für das vertiefte Gespräch zwischen Wissenschaft, Praxis und Politik zur Gestaltung des deutschen und europäischen Ausländer-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrechts. In ungezwungener Atmosphäre diskutieren hochrangige Referenten und Gäste über eine aktuelle Fragestellung mit rechtspolitischem Bezug. Es geht um die Entwicklung neuer Lösungsansätze sowie die persönliche Begegnung und Netzwerkbildung zwischen den beteiligten Akteuren. Insgesamt nehmen 30-40 Personen aus der Gesetzgebung, der Verwaltung, der Rechtsprechung, der Wissenschaft, verschiedenen Migrantenverbänden sowie Nichtregierungsorganisationen unter Einschluss der Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeber als Referenten und Teilnehmer an jedem MPF teil.
Zielsetzung: Das Migrationsrecht betrifft die Zukunft der deutschen Gesellschaft und gewinnt an Sichtbarkeit in der rechtspolitischen Auseinandersetzung. Neben Abgeordneten und Ministerialbeamten nehmen (Bundes-)Richter, Wissenschaftler, Migrantenverbände und Nichtregierungsorganisationen inhaltlichen Einfluss auf die Rechtsentwicklung. Diesen Personen bietet das MPF einen Rahmen zur persönlichen Begegnung und inhaltlichen Diskussion jenseits der Zwänge des beruflichen Tagesgeschäfts. Beabsichtigt wird keine rein akademische Veranstaltung, sondern eine sachorientierte und zugleich praxisnahe Debatte.
Umsetzung: Bewusst wurde als Veranstaltungsort Berlin gewählt. Dies sichert den meisten Teilnehmern kurze Wege und erleichtert bei Fragen mit Bezug zur Rechtsprechung die Teilnahme der Richter des ersten Revisionssenats des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Aufgrund der zahlreichen Kontakte des Konstanzer Forschungszentrums, welches weiterhin als Mitorganisator zur Verfügung steht, ist gewährleistet, dass auch hochrangige Vertreter aus der (Bundes-)Gerichtsbarkeit sowie der Ministerialverwaltung am MPF teilnehmen.
Ein Sechs-Monats-Rhythmus sichert die Verfügbarkeit spannender Themen und wirkt zugleich einer „Erschöpfung“ vor. Die Teilnehmer sollen regelmäßig wiederkehren und sich auf die nächste Veranstaltung als Referent oder Gast freuen.
Themenwahl: Jedes MPF betrifft eine aktuelle Fragestellung aus dem erweiterten Kreis des Ausländer-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrechts. Die Themenwahl folgt der rechtspolitischen Diskussion und kann daher im Vorfeld nicht eindeutig bestimmt werden. Im ersten Förderjahr wurden zwei Foren zu aktuellen Fragen der Wirtschaftsmigration (März 2012) aus Anlass der aktuellen Debatte im Deutschen Bundestag zur Umsetzung der EU-Hochqualifizierten-Richtlinie sowie die Zukunft des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Juni 2012) aus menschenrechtlicher Perspektive mit Blick auf die Reform des sog. Dublin-II-System gewählt. In beiden Fällen konnten hochrangige Vertreter aus den genannten Zielgruppen unter Einschluss von Bundestagsabgeordneten als Referenten und Teilnehmer gewonnen werden.
Mögliche Themen der Gegenwart umfassen „Partizipation von Migranten in politischen Entscheidungsprozessen“, „Visafreiheit für die Türkei?“, „Erfolge und Probleme der Zuwanderung von (jugendlichen) Arbeitnehmern aus Südeuropa“, „Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht in der Überprüfung“, „Islam und Ausländerrecht“. Es sind dies letztlich jedoch nur Ideen. Die konkrete Themenwahl hängt von aktuellen rechtspolitischen Entwicklungen ab. Hierbei halten die Veranstalter eine vorherige Rücksprache mit der Robert Bosch Stiftung über die inhaltliche Ausrichtung sowie die einzuladenden Referenten.
Bei der Themenwahl und der Einladung der Referenten wird die Europäisierung und Internationalisierung des Rechtsgebiets berücksichtigt, etwa mit Blick auf die aktuellen Flüchtlingswellen im Mittelmeerraum. Insoweit nutzt der Antragsteller seine Erfahrungen und internationalen Kontakte als Europa- und Völkerrechtler. Gerade mit Blick auf die komplexen Wirkungszusammenhänge der Europäisierung und Internationalisierung kann die Wissenschaft als neutraler Makler und Impulsgeber für die Rechtspolitik fungieren.
- AG Thym (Öffentliches Recht mit Europarecht und Völkerrecht)
Period: | 15.11.2012 – 31.01.2015 |