Deskription und Analyse von Entwicklung, Umfang und Struktur der Sanktionspraxis in der Bundesrepublik Deutschland bilden klassische Gegenstände der Rechtstatsachenforschung. Bezugspunkte sind hierbei nicht nur die durch Urteil verhängten Strafen und Maßregeln, sondern auch die Sanktionen im sozialwissenschaftlichen Sinne, wie etwa die Einstellungen des Verfahrens durch Staatsanwaltschaft oder Gericht (informelle Sanktion bzw. Diversion). Infolge der Ausweitung ihrer Sanktionskompetenz ist heute jede zweite Sanktion eine solche informeller Art. Erst die Gewinnung und Analyse von Indikatoren zu diesen Verfahrensvarianten erlaubt es, die "Kontrolldichte" oder die "Punitivität" zu messen und hierauf bezogene Annahmen der wissenschaftlichen Überprüfung zugänglich zu machen. In einem multiplen Indikatorensystem sollten deshalb auch Daten zur informellen und formellen Sanktionierungspraxis, in die bislang nicht oder nur schwer zugängliche Daten mit aufgenommen werden, aufbereitet und eingestellt werden. Dem dient das Indikatorensystem zu Struktur und Entwicklung der Sanktionierungspraxis unter dem Titel "Konstanzer Inventar Sanktionsforschung (KIS)". <P>
Die bisherigen Konstanzer Arbeiten zur Entwicklung der Sanktionspraxis in Deutschland haben zu einer Reihe von Einzel- und Übersichtsveröffentlichungen geführt, die bislang zum Teil der einzige Zugang zu diesen Daten für die interessierte Fachöffentlichkeit sind. Um ihre Nutzbarkeit für die Forschung zu erhöhen, sollen die in Konstanz gewonnenen Datenbestände nicht nur als kontinuierlich gepflegtes Indikatorensystem - insbesondere in Form von Zeitreihen - aufbereitet, sondern auch als regelmäßig aktualisiertes Inventar zugänglich gemacht werden. Als - im Vergleich zu konventionellen Printmedien - ökonomischer und auch zeitlich aktuellerer Veröffentlichungsweg wurde die Publikation über das Internet <http://www.uni-konstanz.de/rtf/ki/> gewählt.