Die Staatsanwaltschaft - Selektions- und Sanktionsinstanz

Beschreibung

Das Strafverfahren ist faktisch ein Prozess der Ausfilterung und Entkriminalisierung, in dem die Staatsanwaltschaft - neben der Polizei - eine entscheidende und quantitativ bedeutsame Schaltstelle einnimmt. Hinsichtlich Umfang und Struktur der einzelnen Erledigungstatbestände gab es bis Anfang der 80er Jahre nur eine rudimentäre statistische Beurteilungsgrundlage. Die seit 1981 veröffentlichte Staatsanwaltschafts-Statistik (StA-Statistik) erlaubt es seitdem, die Erledigung der Ermittlungsverfahren der Art und den Größenordnungen nach in regionaler Querschnitts- und zeitlicher Längsschnittbetrachtung zu untersuchen. Da es sich um eine nicht nach Delikten differenzierte Verfahrensstatistik handelt, sind freilich die Möglichkeiten des Vergleichs mit den Daten der sonstigen Rechtspflegestatistiken sehr begrenzt. Immerhin zeigt die Auswertung dieser Statistik, dass die Kluft zwischen dem aufgrund der Normen und der rechtlichen Grundsätze des deutschen Strafprozessrechts Erwartbaren und der Rechtswirklichkeit weitaus größer ist, als bislang allgemein angenommen wird. Anerkannte Grundsätze des deutschen Strafprozessrechts - Anklagegrundsatz, Verurteilung nur auf Grund einer mündlichen Hauptverhandlung - beschreiben nicht mehr die Regel, sondern nur noch die Ausnahme. Die Vorstellung einer sich auf die Prüfung der rechtlichen und die Aufklärung der tatsächlichen Voraussetzungen einer Anklageerhebung beschränkenden Staatsanwaltschaft, die - bei Vorliegen der Anklagevoraussetzungen - auch regelmäßig Anklage erhebt, bedarf nach alledem der Korrektur und der Ergänzung.

Institutionen
  • FB Rechtswissenschaft
Mittelgeber
Name Finanzierungstyp Kategorie Kennziffer
Ausschuss für Forschungsfragen Drittmittel Forschungsförderprogramm 14-9/95
Weitere Informationen
Laufzeit: 01.01.1994 – 31.12.2010