Rückfallstatistik - BZR (Bundeszentralregister)

Beschreibung

Abstract: Die dem deutschen Sanktionsrecht zugrunde liegende Idee der spezialpräventiven Sanktionierung fordert eine empirische Kontrolle, ob und in welchem Maße das erstrebte Ziel der Rückfallverhinderung oder -minderung erreicht worden ist. Art und Ausmaß von Rückfälligkeit bzw. von Legalbewährung Verurteilter und Strafentlassener sind mögliche Erfolgskriterien. Die amtlichen Strafrechtspflegestatistiken enthalten keine bzw. keine validen rückfallstatistischen Angaben. Die Strafverfolgungs- und die Strafvollzugsstatistik enthalten lediglich Angaben zur Vorstrafenbelastung. Die Bewährungshilfestatistik enthält zwar Informationen zum Widerruf, da es sich aber um eine retrospektive Statistik handelt, lässt sich wegen Veränderungen in Zahl und Struktur der unterstellten Population die "wahre" Widerrufsrate nicht ermitteln. Die bisherigen empirischen Untersuchungen zur Rückfälligkeit waren zeitlich und regional beschränkt, regelmäßig waren nur einige wenige Sanktionsformen Untersuchungsgegenstand. Unterschiede in der Länge des Rückfallzeitraums und Unterschiede in der Operationalisierung des Rückfallkriteriums erschweren zusätzlich die Vergleichbarkeit. Eine für die Strafrechtspraxis wie für die kriminologische Forschung geeignete Rückfallstatistik muss prospektiv und über einen längeren Katamnesezeitraum erhoben werden. Ferner ist eine Differenzierung nach Delikt, Sanktion und Tätermerkmalen erforderlich. Mit dieser Zielrichtungen hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in den Jahren 1986 bis 1990 fünf Rückfallstatistiken auf der Grundlage der Eintragungen im Bundeszentralregister (BZR) erstellt. Ermittelt wurde die Legalbewährung von zu freiheitsentziehenden Strafen verurteilten Personen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren. Da derzeit die weit überwiegende Zahl aller Sanktionen solche nicht-freiheitsentziehender (ambulanter) Art sind, wurde diese Beschränkung auf freiheitsentziehende Sanktionen kritisiert; ferner wurde auf systematische Verzerrungenals Folge des Designs aufmerksam gemacht. Das Bundesministerium der Justiz hat deshalb das Statistische Bundesamt beauftragt, eine Sonderauswertung von Bundeszentralregisterdaten durchzuführen mit dem Ziel, eine Rückfallstatistik zu erstellen und zu prüfen, ob das Konzept für eine periodisch zu erstellende Rückfallstatistik geeignet sei. Mit der Durchführung dieses Auftrags wurde eine Forschungsgruppe beauftragt, die aus Prof. Dr. Jörg-Martin Jehle und seinen Mitarbeitern, Universität Göttingen, und der Arbeitsgruppe "Strafrechtliche Rechtstatsachenforschung und empirische Kriminologie" an der Universität Konstanz besteht.

Diese neue Rückfallstatistik umfasst das gesamte justizielle Sanktionsspektrum, also sowohl die (ambulanten und stationären) Strafen als auch die Maßregeln der Besserung und Sicherung, die Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel des Jugendstrafrechts wie schließlich die Einstellungen des Jugendstrafverfahrens gem. §§ 45, 47 JGG.

In einer ersten Stufe des Projekts wurden für das Bezugsjahr 1991, d.h. dem Jahr, in dem die Sanktion verbüßt war, durch die der Rückfall verhindert werden sollte, insgesamt 17.294.809 Datensätze zu 729.193 Personen ausgewertet, die 1991 entweder zu einer ambulanten Sanktion verurteilt oder aus Strafhaft entlassen worden waren. Ziel dieser ersten Stufe war es, die wesentlichen technischen und inhaltlichen Voraussetzungen zu schaffen und das Absammelkonzept zu testen. Insbesondere mussten die notwendigen Hard- und Softwarevoraussetzungen für ein Projekt dieser Größenordnung geschaffen werden, namentlich musste das bereits früher am Lehrstuhl entwickelte Programm KOSIMA (Konstanzer System zur Inhaltsanalyse und Maschinenlesbaren Aufbereitung von BZR-Daten) geändert und um zusätzliche neue Programmmodule erweitert werden. Für die weitere Verarbeitung und Auswertung der Daten wurden SPSS-Routinen entwickelt, die an den KOSIMA-Ausgabedateien anknüpften. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Erstellung einer verbesserten Rückfallstatistik auf der Grundlage von BZR-Daten möglich ist und zu einem erweiterten Wissen über Rückfälligkeit führt. Die Projekt-Phase 1 (Machbarkeitsstudie) hat dafür die notwendigen Kenntnisse und Verbesserungsvorschläge geliefert. Gleichzeitig konnte indes gezeigt werden, dass das beim BZR angewandte Absammelkonzept modifizert werden muss.

In einer zweiten Projekt-Phase wurde das neue Absammelkonzept umgesetzt und mit dem Bezugsjahr 1994 zur Erstellung einer erstmals alle strafrechtlich Sanktionierten einbeziehenden Rückfallstatistik eingesetzt. Dazu wurden Daten über die weitere Legalbiographie aller im Basisjahr 1994 strafrechtlich Sanktionierten oder aus der Haft Entlassenen (insg. Eintragungen zu 947.090 Personen) über einen vierjährigen Rückfallzeitraum aus dem BZR erhoben. Beigezogen wurden ferner die Angaben zu Alter, Geschlecht und Nationalität, sämtliche Voreintragungen sowie die bis zum Ziehungszeitpunkt im Juli/August 1999 erfolgten Eintragungen, so dass sowohl retrospektiv die Voreintragungen als auch prospektiv die Folgeentscheidungen nach Art und Schwere untersucht werden konnten. Mit der Rückfallstatistik 1994 werden erstmals für alle Sanktionierten deskriptive Daten über die Rückfallraten nach Sanktionsart und -höhe, Alter, Geschlecht und strafrechtlicher Vorbelastung zur Verfügung gestellt. Damit wird ein breites Fundament geschaffen, um spezielle, regional und zeitlich begrenzte Rückfallstudien einordnen zu können. Darüber hinaus bietet das Datenmaterial Auswertungsmöglichkeiten z.B. unter einem quasi-experimentellen Ansatz (soweit nach dem Gesetz verschiedene Rechtsfolgen möglich sind) oder hinsichtlich der Analyse von Verlaufsmustern in der Abfolge von Sanktionen. Die Auswertung ergab u.a.:

  • Entgegen Alltagsvorstellungen - einmal kriminell, immer kriminell - ist Rückfälligkeit die Ausnahme, nicht die Regel. Nur ein gutes Drittel aller Verurteilten wurde innerhalb von vier Jahren überhaupt erneut justiziell registriert. Kommt es zu einer Wiederverurteilung, dann ist eine freiheitsentziehende Folgesanktion die Ausnahme. Nicht mehr als 5% wurden zu einer unbedingten Jugend- oder Freiheitsstrafe verurteilt, nur 1,2% zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als 2 Jahren.
  • Die Rückfallraten sind - ebenso wie die Kriminalitätsbelastung - altersabhängig recht ungleich verteilt. Junge Menschen weisen eine deutlich höhere Kriminalitätsbelastung auf als Erwachsene. Erwartungsgemäß sind deshalb auch die Rückfallraten junger Menschen deutlich höher als die von Erwachsenen.
  • Die Rückfallraten nehmen in der Tendenz mit der Schwere der Sanktion zu: Je härter die verhängte Sanktion, desto höher die Rückfallraten.
  • Sofern eine erneute strafrechtliche Reaktion erfolgt, führt dies überwiegend nicht zu einer vollstreckten Freiheitsentziehung; die meisten Rückfälle werden milder geahndet. Die zu einer freiheitsentziehenden Sanktion Verurteilten weisen zwar ein höheres Rückfallrisiko auf als die mit milderen Sanktionen Belegten, aber auch die Mehrheit der Strafgefangenen kehrt nach Entlassung nicht wieder in den Strafvollzug zurück.
  • Institutionen
    • FB Rechtswissenschaft
    Mittelgeber
    Name Kennziffer Beschreibung Laufzeit
    Ausschuss für Forschungsfragen
    Weitere Informationen
    Laufzeit: seit 01.01.1994