Der systematisch-theoretische Ausgangspunkt des Projekts besteht in der Annahme, dass „die institutionelle Ausdifferenzierung in die richterliche, die staatsanwaltliche und die verteidigende Instanz im Rahmen der römisch-abendländischen Rechtstradition wesentlich auf dem Medium der Schrift und den spezifischen, daraus resultierenden Möglichkeiten und Problemen basiert“ (Murašov 1998). Diese Annahme ist sowohl aus philologischen (vgl. Havelock), als auch aus system- und kommunikationstheoretischen Perspektiven formuliert worden (vgl. Luhmann).Ausgehend von dieser Annahme untersucht das Projekt rechtstheoretische und -philosophische sowie ästhetisch-künstlerische Texte und fragt, auf welche Weise darin Probleme der Sprache, Schrift und Kommunikation mit rechtstheoretischen, - dogmatischen und institutionellen Fragestellungen in Verbindung gebracht werden. Es wird untersucht, wie bestimmte Sprach- und Schrifteinstellungen zu spezifischen „Lösungen“ sowohl im Hinblick auf die theoretisch-philosophische Fassung des Rechts- und Gesetzesbegriffs, als auch im Hinblick auf die Konzepte der institutionellen und verfahrenstechnischen Einrichtungen des Rechtssystems führen.Die Konfrontation von künstlerisch-ästhetischen Darstellungen von Rechtssujets mit pragmatischen, rechtstheoretischen und -philosophischen Texten in einer medienphilologischen Perspektive zielt darauf, herauszupräparieren, wie logisch-narrative und institutionelle Konfigurationen im Rechtssystem durch mediale Dispositionen, d. h. Mikromodellierungen der Interrelationen von (mündlichem) Wort und Schrift, (performativer) Verbalität und Visualität bedingt werden. Gerade für die Ermittlung dieser im Rechtssystem und -denken wirkenden medialen Dispositionen erweist sich die Literaturwissenschaft sowohl methodisch als auch durch ihren ästhetischen Objektbereich, in dem die (Rechts-)Sujets stets im Hinblick auf ihre jeweils eigentümlichen medialen Repräsentation figurieren, als relevant.