Chronological development of probation service in the Federal States of the Federal Republic of Germany

Description

Eine der bedeutsamsten Alternativen zur vollzogenen Freiheitsstrafe ist die Strafaussetzung zur Bewährung. Trotz deren überwiegend positiven Einschätzung fehlt in weiten Bereichen das erforderliche Faktenwissen, auf das begründet die Fortentwicklung von Gesetzgebung und Sanktionspraxis im Bereich von Strafaussetzung zur Bewährung gestützt werden könnte. Bei den verfügbaren Statistiken handelt es sich um retrospektive Statistiken. Aufgrund dieser Daten berechnete Erlassquoten (Anteil der durch Erlass beendeten Unterstellungen an allen Unterstellungen), die regelmäßig als Erfolgsindikator angesehen werden, sind jedoch ein aus mehreren Gründen nur bedingt tauglicher Indikator. Einer der Gründe liegt in der retrospektiven Anlage der Statistik. Wegen der unterschiedlich langen Zeiträume zwischen Aussetzungsentscheidung und Bewährung bzw. zwischen Aussetzungsentscheidung und Widerruf können Veränderungen in Zahl und Struktur der unterstellten Population unter Umständen zu erheblichen Verzerrungen der Erlassquoten führen. Um die "wahren" Widerrufs- bzw. Bewährungsraten zu ermitteln, ist deshalb eine prospektive Analyse erforderlich.Gegenstand des Forschungsprojekts ist es, aufgrund der Rohdatensätze der amtlichen Bewährungshilfestatistik eine prospektive Statistik aufzubauen, die eine verzerrungsfreie Längsschnittanalyse über die Entwicklung der Widerrufsquote unter Kontrolle von für die Aussetzungspraxis relevanten Faktoren (Alter, Geschlecht, Straftat, strafrechtliche Vorbelastung) erlaubt. Eine derartige prospektive Längsschnittuntersuchung ist - nachträglich - möglich, weil der maschinenlesbare Datensatz die Information über den Beginn der Unterstellung enthält. Da die Datensätze in der Mehrzahl der Bundesländer für die länger zurückliegenden Jahre nicht mehr verfügbar sind, ist bislang eine derartige prospektive Längsschnittanalyse nur für einige wenige Länder und Unterstellungsjahrgänge möglich. In einer ersten Stufe des Projekts (1993/1994) wurden die bis1991 bei den Statistischen Landesämtern jeweils noch vorliegenden, anonymen Datensätze beigezogen und ausgewertet. Die Auswertung dieser Datensätze hat gezeigt, dass für eine prospektive Längsschnittanalyse eines Jahrgangs von Bewährungsunterstellungen die Daten über einen Folgezeitraum von rd. 10 Jahren zur Verfügung stehen müssen. In Stufe 1 des Forschungsprojekts konnten lediglich für 4 Länder (Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) die Daten ab 1977 beigezogen werden, für Bremen ab 1980. Die anderen (alten) Bundesländer konnten - wegen zwischenzeitlich erfolgter Löschungen - lediglich für einen kürzeren Zeitraum maschinenlesbare Daten zur Verfügung stellen. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat diese erste Stufe des Forschungsprojekts gefördert. Der Abschlussbericht wurde dem BMJ 1994 übergeben. In der derzeit laufenden Stufe 2 des Forschungsvorhabens werden die maschinenlesbaren Daten der Bewährungshilfestatistik für die Berichtsjahre ab 1992 fortlaufend beigezogen und für den Aufbau eines kumulativen prospektiven Datenbestandes aufbereitet, der die Durchführung prosepektiver Längsschnittanalysen ermöglicht.

Institutions
  • Department of Law
Funding sources
Name Finanzierungstyp Kategorie Project no.
Ausschuss für Forschungsfragen third-party funds research funding program 14-5/95
Further information
Period: 01.01.1993 – 31.12.2010